Verkauf im Bieterverfahren

In Deutschland gewinnt das Bieterverfahren als “moderne” Verkaufs- bzw. Erwerbsform zunehmend an Bedeutung. 

Beim Immobilienverkauf im Bieterverfahren handelt es sich nicht um eine Auktion oder Versteigerung. 

Die Angebotsphase im Bieterverfahren wird zeitlich begrenzt und gibt ernsthaften Kaufinteressenten die Möglichkeit, Ihr individuelles Gebot für die zum Verkauf stehende Immobilie abzugeben. 

Die von uns im Bieterverfahren angebotene Immobilie wird zeitlich befristet über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen annonciert. Zwischen der Objektbesichtigung durch den Kaufinteressenten und dem Termin für die Abgabe seines Gebotes werden meist 7 bis 10 Tage vereinbart.

Immobilien im Bieterverfahren haben keinen vorab festgelegten fixen Kaufpreis, sondern der Interessent gibt im verschlossenen Umschlag sein individuelles Gebot ab, dass der Verkäufer dann annehmen, ablehnen oder auf dieser Basis weiterverhandeln kann.

Es ist aber durchaus üblich, dass dem Kaufinteressenten eine realistische Gebotsspanne zwischen der Mindestpreis- und Zielpreisvorstellung des Verkäufers im Verlauf des Besichtigungstermins kommuniziert wird. 

Dem Grundeigentümer eröffnet das Bieterverfahren die Möglichkeit, den Verkauf in kurzer Zeit abzuwickeln. 

Kaufinteressenten können Ihre Wunschimmobilie zum aktuellen, tatsächlichen Marktwert erwerben und werden von uns während des gesamten Verhandlungsprozesses kompetent begleitet.

Bei Kaufinteresse reicht der Interessent in der festgelegten Frist sein Gebot im verschlossenen Umschlag bei uns ein. Das Gebot ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend bindend, sollte aber ein echtes Kaufinteresse widerspiegeln! 

Die verschlossenen Umschläge mit den Kaufpreisangeboten werden von uns nach Ablauf der Bieterfrist im Beisein des Grundeigentümers geöffnet und er trifft die Entscheidung, das Höchstgebot anzunehmen, abzulehnen oder auf dessen Grundlage mit einem oder mehreren Bietern weiter zu verhandeln. 

Im Zuge einer Abschlussverhandlung  wird das Höchstgebot in eine verbindliche Objektreservierung gewandelt und die Eckdaten für den notariellen Kaufvertrag formuliert.

Der Käufer trägt nach erfolgter notarieller Kaufvertragsbeurkundung die marktübliche Maklercourtage in Höhe von 5,25% zuzüglich der gesetzl. MwSt. in Höhe von zurzeit 19%.

Geschäftzeiten:
Montag bis Freitag von 09.00 bis 18.00 Uhr

Nach individueller Terminabsprache gern auch außerhalb dieser Kernarbeitszeit und am Wochenende.
Erreichbarkeit 24/7 unter: 0176 / 43 48 68 73.
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